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Erklärung zur Barrierefreiheit

Unsere Internetseite ist für alle Menschen da. Bürgerinnen und Bürger mit besonderen Bedürfnissen sollen so gut wie möglich an Informationen gelangen und sich auf unseren Internetseiten gut zu Recht finden können.

Das Internetangebot „Karriereportal der Regierung von Mittelfranken“ wurde daher realisiert nach den Richtlinien der Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung – BITV) und der Bayerische Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik (Bayerische Digitalverordnung – BayDiV).

1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Seite erfüllt zu einem großen Teil die Anforderungen der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) Die nicht barrierefreien Inhalte sind nachstehend aufgelistet.

2. Nicht barrierefreie Inhalte

  • Alternative Zugangswege: Zugangsweg über Sitemap nicht erfüllt.
  • Kontraste von Grafiken und grafischen Bedienelementen: Kontrast von mindestens 3:1 zu angrenzenden Farben ist bei einzelnen Elementen nicht erfüllt.

3. Feedback und Kontaktangaben

Uns ist bewusst, dass trotz intensiver Bemühungen um Barrierefreiheit immer noch Raum für Verbesserungen bleibt. Sollten Ihnen Mängel in Bezug auf die barrierefreie Gestaltung auffallen oder Sie auf sonstige Barrieren auf unseren Seiten stoßen, dann wenden Sie sich bitte mit einer Beschreibung, wo Ihnen die Barriere aufgefallen ist, an die folgende Adresse. Wir werden dann versuchen, Ihnen eine andere Lösung anzubieten:

Regierung von Mittelfranken
Pressestelle
Promenade 27
91522 Ansbach

Telefon +49 981 53-1233
E-Mail presse@reg-mfr.bayern.de

4. Durchsetzungsverfahren

Im Rahmen eines Durchsetzungsverfahrens haben Sie die Möglichkeit, bei der Durchsetzungsstelle online einen Antrag auf Prüfung der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit zu stellen.

Antrag auf Prüfung der Anforderungen an die Barrierefreiheit gem. § 3 BayEGovV

Oder Sie wenden sich an nachfolgende Kontaktadresse der Durchsetzungsstelle:

Kontaktdaten der Durchsetzungsstelle

Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik
St.-Martin-Straße 47
81541 München

E-Mail: bitv@bayern.de
Internet: www.ldbv.bayern.de/digitalisierung/bitv.html

5. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 15.01.2025 erstellt. Die Erklärung wurde zuletzt am 14.05.2025 aktualisiert.